Kreisgemeinschaft


Die Kreisgemeinschaft Gumbinnen e.V. hat ihren Sitz in der Patenstadt Bielefeld, für den Kreis und die Stadt Gumbinnen.

Der Name „Kreisgemeinschaft“ ist ein Begriff, der nach der Vertreibung aus der ostpreußischen Heimat Geltung bekommen hat.

Mit dem Wort „Gemeinschaft“ wollen wir insbesondere zum Ausdruck bringen, dass alle die Menschen, die in Gumbinnen Stadt und Kreis geboren sind, sowie alle die, die in die östliche Regierungshauptstadt gekommen sind, um dort lange zu wirken, selbst wenn sie dann später in westlichen Provinzen lebten, auch heute noch zusammengehören.

Vorsorglich hatten viele Familien und verschiedene Hausgemeinschaften westdeutsche Anschriften festgelegt, um sich damit für alle Wechselfälle einen gewissen Zusammenhalt zu sichern. Sobald man eine Zufluchtstätte gefunden hatte und der Postbetrieb wieder funktionierte, setzte ein ungeahnt reger Briefverkehr ein. Die Anschriftenverzeichnisse verschiedener Landsleute wurden in den Heimat- und Rundbriefen (die Vorläufer des heutigen Gumbinner Heimatbriefes) der Herren Superintendent Klatt und Pfarrer Moritz veröffentlicht. Diesen Bemühungen der beiden Gumbinner Geistlichen verdanken wir es, dass die Gumbinner sich verhältnismäßig schnell zusammenfanden.

Dass die seelsorgerische Betreuung durch die Heimat- und Rundbriefe vielen Gumbinnern Trost in schwerster Zeit brachte, kann nicht genug anerkannt werden.

So fanden immer mehr Gumbinner zueinander und konnten nun wenigstens schriftlich in Verbindung treten. In dieser Zeit waren es die leitenden Beamten unserer früheren Gumbinner Stadtverwaltung, die durch die Beantwortung zahlreicher Anfragen den Gumbinnern jeden erdenklichen Beistand leisteten.

Nachdem das Verbot der Besatzungsmächte über den Zusammenschluß der Vertriebenen aufgehoben worden war, die ostpreussische Landsmannschaft (LO) sich zu organisieren begann und ein Ostpreußenblatt erschien, rief Landsmann Kuntze im Herbst 1948 zum ersten Heimattreffen der Gumbinner in Hamburg-Altona auf. Dieser Einladung folgten etwa 500 Personen. Die Kreisgemeinschaft Gumbinnen war ein unentbehrlicher Stützpunkt für alle Gumbinner, um sämtliche durch die Vertreibung entstandenen Fragen, wie Beschaffung von Bescheinigungen für Familienangelegenheiten, Sozialversicherungen, Lastenausgleich, Suche nach vermissten Angehörigen, Familienforschung u.a.m., zu regeln bzw. zu bearbeiten.

Der Verein ist, nachdem er zuvor seinen Sitz in Hamburg hatte, seit dem 17.03.1970 im Vereinsregister des AG Bielefeld eingetragen, überparteilich und überkonfessionell sowie als gemeinnützig anerkannt.

Die Kreisgemeinschaft Gumbinnen e.V. ist korporatives Mitglied der Landsmannschaft Ostpreußen e.V., die ihren Sitz in Hamburg hat.

Die Kreisgemeinschaft Gumbinnen e.V. bezweckt, alle im Kreis Gumbinnen / Ostpreußen beheimateten Personen und deren Nachkommen zusammenzufassen. Die Kreisgemeinschaft Gumbinnen e.V. versteht sich als zentrale Institution, um in der Gegenwart und Zukunft den Zusammenhalt ihrer Glieder zu erhalten und zu festigen.

Dazu dienen insbesondere:

  1. Die Veranstaltung eines im allgemeinen jährlich stattfindenden Bundestreffen in der Patenstadt Bielefeld und anderer Zusammenkünfte von Gumbinnern an möglichst vielen Orten in der Deutschland,
  2. die Fortführung und Zusammenfassung der Gumbinner Körperschaften, Organisationen und Vereinigungen und die Pflege der Tradition,
  3. die Sammlung und Erhaltung aller kulturellen Werte, soweit sie Stadt und Kreis Gumbinnen betreffen; diese sollen, soweit möglich, veröffentlicht (s. Gumbinner Heimatbrief) oder in anderer Weise (Archiv) allen Mitgliedern zugänglich gemacht werden,
  4. die Pflege der Verbindung zu unserer Heimatstadt Gumbinnen – dem heutigen Gusev – sowie zu Gemeinden im ehemaligen Kreis Gumbinnen.

Als Mitglieder können alle im Heimatkreis Gumbinnen geborenen oder dort Heimatrecht besitzenden Personen, deren Ehegatten und ihre Nachkommen aufgenommen werden. Die Mitgliedschaft entsteht durch Anmeldung und Aufnahme in das Mitgliederverzeichnis, das die Bezeichnung „Kreiskartei“ trägt. Ferner können Förderer der Kreisgemeinschaft aufgrund eines besonderen Beschlusses des geschäftsführenden Vorstandes Mitglied werden.

Die Vereinsangehörigen gliedern sich in:

  • aktive Mitglieder
  • passive Mitglieder
  • fördernde Mitglieder und
  • Ehrenmitglieder.
  • Aktive Mitglieder sind die Mitglieder, die von der Kreisversammlung in den Vorstand oder ein sonstiges Gremium gewählt worden sind oder eine besondere Funktion in der Kreisgemeinschaft ausüben.
  • Passive Mitglieder sind die weiteren Mitglieder, die im Mitgliederverzeichnis (Kreiskartei) geführt werden.

Veröffentlichungen: Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Kreisgemeinschaft werden im „Gumbinner Heimatbrief“ veröffentlicht, der außerdem der heimatlichen Betreuung und der Aufnahme vereinsinterner Mitteilungen dient.

Die Organe der Kreisgemeinschaft sind:

  • die Kreisversammlung (wahlberechtigte Mitglieder)
  • der Vorstand und
  • der geschäftsführende Vorstand.

Die aktiven Mitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus; ihnen können auf Antrag Auslagen ersetzt werden. Das oberste Beschlussorgan der Kreisgemeinschaft ist die Kreisversammlung. Die Kreisversammlung findet mindestens einmal jährlich in der Patenstadt Bielefeld statt – anlässlich des Bundestreffens im September.

Dem Vorstand gehören an:

  • die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes
  • die Beiräte
  • die Stadtteilvertreter
  • die Bezirksvertreter und
  • der Vorstandsvorsitzende der Stiftung Gumbinnen.
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:
  • dem/der Vorsitzenden
  • dem/der Stellvertreter/in
  • dem/der Schriftführer/in
  • dem/der Schatzmeister/in
  • dem/der Schriftleiter/in des Gumbinner Heimatbriefes
  • dem/der Verantwortlichen der Kreisdatei/Daten/Genealogie und
  • dem/der Verantwortlichen des Digitalen Archivs.

Die Kreisgemeinschaft Gumbinnen e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des betreffenden Abschnitts in der Abgabenordnung (AO). Insbesondere wird die Heimatpflege und Heimatkunde gefördert.

Am 30.09.2023 beschloss die Mitgliederversammlung die neue Satzung.


Quellen:
Gumbinner Heimatbuch von Otto Gebauer; Stadt und Kreis Gumbinnen -Eine ostpreußische Dokumentation- von Dr. Rudolf Grenz; Satzung der Kreisgemeinschaft Gumbinnen e.V.