Die Ländlichen Fortbildungsschulen nach Verwaltungsberichten des Kreises Gumbinnen


Schließlich müssen die Ländlichen Fortbildungsschulen erwähnt werden, die als Pflichtfortbildungsschulen durch Kreistagsbeschluss vom 11. April 1927 auf Grund des Gesetzes über die Erweiterung der Berufsfortbildungsschulpflicht vom 31. Juli 1923 (G. = s. S. 361) erstmalig 1927 eingerichtet worden sind. Im Jahre 1927 kam es zur Begründung von 15 solcher Schulen im Kreisgebiet, 1928 kamen weitere 5 Schulen hinzu. Die insgesamt 20 Fortbildungsschulen wurden 1928 von 473 Jugendlichen besucht.
Zu Beginn des neuen Schuljahres im Oktober und November 1928 ließ der Schulbesuch mehrfach zu wünschen übrig. Erst als mit Strafen gedroht und in einigen Fällen auch Bestrafungen durchgeführt waren, wurde er im allgemeinen ein reger und zufriedenstellender. Strafen wurden gegen Jugendliche grundsätzlich erst dann verhängt, wenn der voraufgegangenen schriftlichen Aufforderung zum pünktlichen und regelmäßigen Schulbesuch trotz Strafandrohung nicht nachgekommen wurde.
Die Kosten für die Unterhaltung einer Fortbildungsschule (Vergütung für die Lehrer, Entschädigung für Reinigung, Beheizung und Beleuchtung des Klassenzimmers) im Winterhalbjahr 1928/29 betrugen etwa 350,— RM. Die Kosten für die Neueinrichtung beliefen sich für jede Schule auf 300,— RM. Der Staat gab im Rechnungsjahr 1928 einen Zuschuss von 1.350,— RM für die Fortbildungsschulen in unserem Heimatkreis.
Im Jahre 1929 kamen weitere 5 Fortbildungsschulen hinzu, und zwar in:
In diesem Jahre wird weiterhin ein Kuratorium der Pflichtfortbildungsschulen erwähnt, das in Gumbinnen zusammentrat. 10 Lehrer beteiligten sich 1929 an Fortbildungslehrgängen für Lehrer an ländlichen Fortbildungsschulen.
1930 kam nur eine neue Fortbildungsschule in Klein Trakehnen hinzu. Um das ganze Kreisgebiet zu erfassen, erschienen 1930 noch Neugründungen von 8 weiteren Schulen erforderlich.
In den Verwaltungsberichten von 1931 und 1932 werden die Fortbildungsschulen nicht mehr erwähnt, so dass weitere Angaben über ihre Entwicklung nicht gemacht werden können.